Unsere Allgemeinen Geschäfts­bedingungen

1.)

a) Ein Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, wenn nach schriftlicher Bestellung eines Appartements durch einen Gast eine Zusage vom Vermieter an den Gast schriftlich erfolgt ist. b.) Sollte kurzfristig die Zustellung nicht mehr möglich sein, gilt auch die Bereitstellung des Appartements als Auftragsbestätigung. Jede Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hauses.

2.)

a.) Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien schriftlich erfolgen.

b.) Für angemietete Ferienwohnungen ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung vom Gast vor Leistungsbeginn storniert wird, dieser nicht oder später erscheint oder früher abreist ( 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen betragen bei Ferienwohnungen 100% des vereinbarten Preises. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Vermieter der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen. c.) Im Falle höherer Gewalt (Brand o.ä.) oder sonstiger vom Vermieter nicht zu vertretender Hinderungsgründe, behält sich der Vermieter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne das dem Kunden ein Anspruch, z.B. auf Schadensersatz zusteht. d.) Der Vermieter ist gehalten nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben. Entsprechend der möglichen Weitervermietung reduziert sich die Ausfallzahlung des Gastes um die Tage, an denen die bestellte Ferienwohnung weitervermietet werden konnte.

3.)

a.) Die Preise für die Ferienwohnung bestimmen sich nach zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.

b.) Alle angegebenen Preise in Verträgen verstehen sich inkl. ges. Mehrwertsteuer und Bedienungsgelder.

c.) Veröffentlichte Preislisten im Internet oder auf Flyer verstehen sich als Preisangabe auf der Basis eines mindestens 7-tägigen Aufenthalts. Bei kürzerer Aufenthaltsdauer sind Aufpreise möglich.

4.)

a) Soweit dem Kunden eine Abstellmöglichkeit, z.B. für ein Fahrrad, Strandutensilien o.ä., sei es drinnen oder draußen, zur Verfügbarkeit gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht durch den Vermieter.

5.)

a) Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde dem Vermieter, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt.

6.)

a) Die Ferienwohnung wird am Anreisetag ab spätestens 15:00 Uhr bereitgestellt und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr vom Gast geräumt sein, wenn nicht anderweitige An- und Abreisewünsche schriftlich vereinbart worden sind.

7.)

a) Erfüllungsort für beide Seiten ist 26571 Juist. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist 48153 Münster.

8.)

a) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – einschließlich der Geschäftsbedingungen – unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.